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EuGH-Urteil zur Zeiterfassung


inriva - 15. Mai 2019 - 0 comments

Laut der am Dienstag gefällten Entscheidung des EuGH sollen Arbeitgeber künftig verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das Urteil geht auf die Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank zurück. Sie wollte den Arbeitgeber verpflichten, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.

In Deutschland gilt eine Aufzeichnungspflicht bisher nur für bestimmte Branchen, wie zum Beispiel die Bauwirtschaft, das Gebäudereinigerhandwerk oder die Gastronomie.

Die Umsetzung in nationale Gesetzgebung in Deutschland steht noch aus, von Auswirkungen auf das deutsche Arbeitszeitgesetz ist laut Arbeitsminister Hubertus Heil aber nach aktuellem Kenntnisstand auszugehen („Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern“).

Dies bietet Raum für die Neugestaltung der bestehenden Regelungen angepasst an moderne Beschäftigung.
Wie gut passen Vertrauensarbeitszeit, Home Office und New Work zu den Konsequenzen der Gerichtsentscheidung?

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